Die portugiesische Regierung hat während der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und der damit ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19 im Bereich der öffentlichen Gesundheit alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung ergriffen und befindet sich derzeit in der 4. Phase des Lockerungsplans, der im Mai begonnen hat. Der Ausbreitungsverlauf wird konstant analysiert, und die Umsetzung neuer Maßnahmen erfolgt, wann immer dies erforderlich ist.
- 4. Phase
Maßnahmen werden am 1. Mai umgesetzt
Außer in den Gemeinden Odemira (die die Einschränkungen der 1. Phase beibehalten); Carregal do Sal und Resende (die die Einschränkungen der 2. Phase beibehalten); Cabeceiras de Basto und Paredes (die die Einschränkungen der 3. Phase beibehalten)
– Öffnung von Restaurants, Cafés und Bäckereien bis 22.30 Uhr. Erlaubt sind Gruppen von 6 Personen im Innenbereich oder 10 Personen auf Terrassen;
– Große Outdoor-Veranstaltungen und Indoor-Veranstaltungen mit reduzierter Teilnehmerzahl. - Freizügigkeit auf portugiesischem Gebiet / Grenzen
Landgrenzen zu Spanien gibt es seit dem 1. Mai keine Verkehrsbeschränkungen mehr.
Die Staatsangehörige oder diejenigen mit rechtmäßigem Aufenthalt im Staatsgebiet der Länder Brasilien, Frankreich, Indien, Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Südafrika und Zypern, die auf dem Landweg nach Portugal einreisen, müssen eine 14-tägige Quarantänezeit zu Hause oder an einem von den Gesundheitsbehörden angegebenen Ort erfüllen.
Wenn Sie verpflichtet sind, die prophylaktische Isolierung von 14 Tagen in Portugal einzuhalten, können Sie sich vor der Einreise bei der SEF – Ausländer- und Grenzbehörde unter https://travel.sef.pt registrieren lassen. - Reisen auf die Inselgruppen Azoren und Madeira
Fahrgäste auf Flügen zum Archipel Madeira müssen sich an eine der folgenden Optionen halten:
– Vorlage eines negativen Tests auf COVID-19, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde
– Vorlage eines ärztlichen Dokuments, das bescheinigt, dass der Träger zum Zeitpunkt der Ausschiffung von der COVID-19-Krankheit genesen ist, ausgestellt innerhalb der letzten 90 Tage
– Vorliegender Impfpass gegen COVID-19 unter Beachtung der in der Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC) vorgesehenen Dauer der Auslösung des Immunsystems
– Test bei Ankunft durchführen und Ergebnis in Isolation abwarten
– Führen Sie eine freiwillige Isolierung für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Hause oder in einer Hoteleinrichtung durch.
Weitere Informationen unter – www.visitmadeira.pt.
- Passagiere auf Flügen zur Inselgruppe der Azoren müssen vorlage eines negativen COVID-19-Testresultats bei der Einreise, das nicht älter als 72 Stunden ist.
Wenn der Aufenthalt länger als sieben Tage dauert, muss sich der Passagier am 6. und 12. Tag ab dem Datum, an dem der erste SARS-CoV-2-Test durchgeführt wurde, mit den Gesundheitsdiensten des Bezirks seines Aufenthaltsortes in Verbindung setzen, damit ein weiterer Test durchgeführt werden kann.
Fluggäste, die aus Gebieten kommen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Gebiete mit aktiver Gemeinschaftsübertragung oder mit aktiver SARS-Cov-2-Virusübertragungskette betrachtet werden, müssen vor dem Einsteigen ein von einem nationalen oder internationalen Labor ausgestelltes Dokument vorlegen; RT-PCR-Test mit negativem Ergebnis, durchgeführt innerhalb von 72 Stunden vor der Abfahrt der Reise auf die Azoren. Diese Anforderung gilt nicht für Passagiere im Alter von 12 Jahren oder weniger und für humanitäre Situationen, die von der Regionalen Gesundheitsbehörde genehmigt wurden.
Weitere Informationen unter www.visitazores.com. - Flüge innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums
Die Wiederaufnahme der Flugrouten mit den Ländern der Europäischen Union sowie im Schengen-Raum hängt von Grenzbeschränkungen und epidemiologischen Entwicklungen weltweit ab. Vor Reiseantritt sollten Sie immer Informationen über Verfahren und Einschränkungen in den Herkunfts- und Zielländern, bei der Fluggesellschaft und/oder dem ausländischen Dienst und den Grenzen einholen und bestätigen lassen.
Ausführliche Informationen: www.sef.pt
Auf der Internetseite der Europäischen Union https://reopen.europa.eu finden Sie für jedes Land Informationen über Grenzbestimmungen, verfügbare Verkehrsmittel, Reisebeschränkungen, öffentliche Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen und andere praktische Informationen für Reisende.
Die weltweit geltenden Bestimmungen sind beim Reisezentrum der IATA (International Air Carrier Association) einsehbar https://www.iatatravelcentre.com - Der Flugverkehr von und nach Portugal ist erlaubt für:
– Flüge aus Ländern der Europäischen Union oder des Schengen-Raums (Liechtenstein, Norwegen, Island und Schweiz), wobei nur notwendige Reisen in und aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von 150 oder mehr Fällen pro 100.000 Einwohner erlaubt sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
– Bei Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von 500 oder mehr Fällen pro 100.000 Einwohner muss außerdem nach der Einreise auf das portugiesische Festland eine 14-tägige prophylaktische Quarantänezeit zu Hause oder an einem von den Gesundheitsbehörden angegebenen Ort eingehalten werden: Brasilien, Frankreich, Indien, Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Südafrika und Zypern
– Flüge aus Australien, China, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand und den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao;
– Flüge von und nach anderen Ländern (die nicht Teil der Europäischen Union oder mit dem Schengen-Raum assoziierte Länder sind) ausschließlich für notwendige Reisen;
– Flüge, die es nationalen Staatsbürgern oder ausländischen Staatsbürgern mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Portugal ermöglichen, nach Portugal zurückzukehren, und Flüge, die es ausländischen Staatsbürgern, die sich in Portugal aufhalten, ermöglichen, in ihre Länder zurückzukehren, sofern sie von den zuständigen Behörden dieser Länder gefördert werden.
Alle Passagiere müssen einen Nachweis über einen negativen RT-PCR-Test auf Covid-19 vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde, mit Ausnahme von Kindern unter 24 Monaten. - Wer eine prophylaktische Quarantäne von 14 Tagen in Portugal einhalten muss, kann sich vor der Einreise bei der SEF – Ausländer- und Grenzbehörde unter https://travel.sef.pt anmelden.
Die prophylaktische Quarantäne gilt nicht für:
– Passagiere, die auf notwendigen Reisen unterwegs sind und deren Aufenthaltsdauer in Portugal mehr als 48 Stunden beträgt, bescheinigt durch den Rückflugschein;
– Passagiere, die ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an internationalen Sport-Wettkämpfen reisen, die in Anhang IV der Verordnung Nr. 3838-A/2021 aufgeführt sind;
– Passagiere, die Mitglieder einer ausländischen Delegation sind, um an Sitzungen im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft teilzunehmen. - „Notwendige Reisen“ sind definiert als Reisen, die Personen den Transit, die Einreise oder die Ausreise aus Portugal aus beruflichen Gründen, zum Studium, zur Familienzusammenführung, aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen ermöglichen.
Bei notwendigen Reisen müssen in- und ausländische Staatsbürger mit legalem Wohnsitz in Portugal sowie in Portugal akkreditiertes diplomatisches Personal, die den Test ausnahmsweise nicht vorlegen, diesen bei der Ankunft am Flughafen auf eigene Kosten nachholen. Ausländischen Fluggästen, die ohne nachgewiesenen Test an Bord gehen, wird die Einreise in das Land verweigert und die Fluggesellschaft wird mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. - Auf den internationalen Flughäfen Portugals (Lissabon, Porto, Faro, Ponta Delgada und Funchal) wurden weitere Maßnahmen eingeführt, um die Sicherheit von Personal und Passagieren zu erhöhen. Bei der Ankunft auf den Flughäfen Lissabon, Porto, Faro und Madeira und in Kürze auch auf dem Flughafen Ponta Delgada kommt ein neues System zur Messung der Körpertemperatur zum Einsatz. Während des Fluges sollte die Fluggesellschaft bei den Gesundheitsbehörden die Einreichung eines Passagierlokalisierungsformulars (Passenger Locator Form) beantragen, um den Kontakt im Falle eines COVID-19-Falls an Bord zu belassen. Weitere Informationen unter www.ana.pt/en/lis/passenger-guide/what-you-need-to-know/covid-19
- Ein- und Ausschiffung von Kreuzfahrtschiffen
Die Ein- und Ausschiffung von Passagieren in portugiesischen Häfen wurde verboten, außer für ortsansässige Passagiere. - Öffentliche Verkehrsmittel
Die Öffentlichen Verkehrsmittel sind auf eine maximale Fahrgastkapazität von 2/3 begrenzt und es gilt Maskenpflicht.
In Taxis / TVDE (Transport in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen) dürfen die Vordersitze nur vom Fahrer benutzt werden, die Belegung mit Fahrgästen darf 2/3 des verbleibenden Fahrgastraums nicht überschreiten.
- Autovermietung
Fahrzeuge mit einer Kapazität von maximal fünf Plätzen können voll besetzt sein, wenn die Personen zu demselben Haushalt gehören. Wenn das Fahrzeug über mehr als fünf Sitzplätze verfügt, ist die Belegung auf 2/3 der Gesamtkapazität begrenzt, es sei denn, die Personen gehören zu demselben Haushalt. - Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken
Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in Raststätten oder Tankstellen und ab 21:00 Uhr in Geschäften, einschließlich Supermärkten und Hypermärkten, verboten. - Golf
Die Golfplätze sind geöffnet.
Jeder Golfplatz befolgt die empfohlenen Gesundheitsrichtlinien sowie die vom portugiesischen Golfverband festgelegten spezifischen Maßnahmen, einzusehen unter www.fpg.pt. (auf Englisch) - Unterkunft
Im Laufe des Monats Juni nehmen touristische Unterkünfte ihre Tätigkeit wieder auf. Dabei können sie das von der portugiesischen Tourismusbehörde eingeführte Hygienesiegel “Clean&Safe” beantragen, das alle touristischen Einrichtungen und Dienstleister kennzeichnet, die verstärkte Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingeführt haben.
Da keine allgemeinen Besetzungsbeschränkungen vorgegeben wurden, sollte jede Einrichtung einen im Rahmen von COVID-19 anzuwendenden Notfallplan festlegen, der Normen und Regeln für die Zirkulation und Nutzung von individuellen oder gemeinsamen Räumen sowie Hygiene- und Reinigungsverfahren enthält.
Für detailliertere Informationen klicken Sie bitte hier .
Quelle: Visitportugal